Arbeitsordnung der Abteilung Laufsport im SC DHfK Leipzig e.V.

(beschlossen durch die Abteilungsleitung am 29.06.2023)

Die Abteilungsordnung regelt auf der Grundlage des Statuts sowie weiterer Ordnungen des Vereins (Finanzordnung, Dienstreiseordnung, Beitragsordnung) die Tätigkeit der Abteilung Laufsport.

In der Abteilungsordnung werden sowohl die Spezifika der Sportart Leichtathletik als auch die sich ständig verändernden Bedingungen (z.B. Finanzierung, Mitgliederstand) durch die Aktualisierung berücksichtigt. Mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 29.06.223 erlangt die Abteilungsordnung für alle Mitglieder der Abteilung Laufsport verbindlichen Charakter.

1. Leitung der Abteilung Laufsport

1.1 Mitglieder der Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Abteilungsleiter und der Verantwortliche für Finanzen müssen namentlich gewählt werden. Die weiteren Aufgaben wie

  • Stellvertretender Abteilungsleiter;
  • Verantwortlicher für Wettkampforganisation, Verbands- und Vereinsarbeit;
  • Verantwortlicher Nachwuchssport;
  • Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit und Rechtsfragen

werden innerhalb der Abteilungsleitung eigenständig aufgeteilt.

1.2 Arbeit der Abteilung Laufsport

Die Leitungssitzungen soll im Jahr mindestens 3–4-mal stattfinden. Mindestens eine Sitzung wird gemeinsam mit den Trainern/Übungsleitern durchgeführt.

Die Abteilungsleitung ist jederzeit über die auf der Webseite veröffentlichten Kontaktdaten erreichbar.

2. Trainings- und Wettkampfbetrieb

2.1 Nutzung der Sportanlagen

Die Sportanlagen sind nur zu Trainingszwecken und zu den vereinbarten Zeiten mit den verantwortlichen Trainern bzw. mit einem vom Trainer beauftragten Sportler zu betreten. Verstoße gegen diese Festlegungen sowie gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen.

2.2 Meldeordnung

Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Sportlers zum Wettkampf und die Einhaltung der organisatorischen Bedingungen voraus.

Für die vollständige und termingerechte Meldung zu allen Wettkämpfen, die über LADV gemeldet werden müssen, sind Sportler verantwortlich ihre Meldung rechtzeitig an die Verantwortlichen zu senden.

Auch für Meldungen, die durch die Sportler eigenständig erfolgen, ist der Sportler für die Einhaltung der Frist verantwortlich.

Unvollständige oder zu spät eingereichte Meldungen werden nicht mehr bearbeitet.

Bei Meldungen für Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften muss eine die sportärztliche Untersuchung der Sportler vorliegen.

Bei Rückständen des Mitgliedsbeitrages sowie verschuldeten Zusatzkosten durch Nichteinhalten von Startverpflichtungen erfolgt so lange eine Startsperre, bis die Rückstände beglichen sind.

2.3 Kriterien für die Teilnahme an Meisterschaften

Landesmeisterschaften

Teilnahmevoraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme an Stadt- und/oder
  • Regionalmeisterschaften (Platz 1-3 bei Disziplinen ohne Norm) und/oder,
  • aktueller Leistungsstand und/oder
  • Normerfüllung für entsprechende Veranstaltung.

Deutsche Meisterschaften

Teilnahmevoraussetzungen:

  • erfolgreiche Teilnahme an Landesmeisterschaften (Platz 1-3 bei Disziplinen ohne Norm) und/oder
  • aktueller Leistungsstand und/oder
  • Normerfüllung für entsprechende Veranstaltung

Bei Wettbewerben ohne Norm (alle Straßen- und Geländeläufe der Läufer sowie teilweise Meisterschaften der Senioren) sind ggf. entsprechend andere Leistungskriterien für die Nominierung heranzuziehen.

Die Teilnahme an Landesmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften bedarf prinzipiell der Genehmigung durch die Abteilungsleitung. 

2.4 Wettkampfbekleidung

Der Forderung des DLV und des SC DHfK Leipzig e.V. Rechnung tragend, wird bei allen Wettkämpfen, bei denen ein Startpass erforderlich ist, die offizielle Wettkampfkleidung der Abteilung Laufsport getragen:

  • Wettkampfkleidung in den Farben schwarz/weiß oder grün/weiß;
  • zu Siegerehrungen ist die offizielle Wettkampfkleidung des Vereins zu tragen;
  • bei Meisterschaften ist dieses mit Voraussetzung für die Aufwandserstattung.

Bei der Siegesehrung ist die offizielle Präsentationskleidung der Abteilung Laufsport zu tragen.

3. Finanzordnung der Abteilung Laufsport

Die Haupteinnahmequellen der Abteilung Laufsport sind

  • Mitgliedsbeiträge;
  • Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen;
  • Zuschüsse der Stadt Leipzig und von Sportverbänden;
  • Sponsorenmittel;
  • Spenden.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt die Beitragsordnung der Abteilung Laufsport (siehe Abschnitt 4.).

3.1 Finanzierung der Wettkämpfe:

3.1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Übernahme von Wettkampfkosten durch die Abteilung Laufsport sind eine Anmeldung zu den Wettkämpfen nach Nr. 2.2, ein ausgeglichener Haushalt und das Vorhandensein verfügbarer finanzieller Mittel.

Weitere Bedingung zur Übernahme von Wettkampfkosten sind die Zugehörigkeit zur Abteilung Laufsport als Mitglied und ein entsprechender Antrag auf Aufwandserstattung.

3.1.2 Startpässe

Die Gebühren für die Startpässe werden von der Abteilung Laufsport getragen.

3.1.3 Wettkampfaufwendungen

Abhängig von der Art der Wettkämpfe können weitere Aufwendungen übernommen werden:

Für Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften nach Genehmigung der Abteilungsleitung:

  • Organisationsgebühren;
  • Fahrtkosten (anteilig);
  • Übernachtungskosten (anteilig).

Es wird maximal eine Meisterschaftsteilnahme unterstützt.

Für Teilnehmer an Leichtathletik-Landesmeisterschaften des Freistaates Sachsen nach Genehmigung der Abteilungsleitung:

  • Organisationsgebühren;
  • Fahrtkosten (anteilig).

Für Teilnehmer an Leichtathletik-Meisterschaften der Stadt Leipzig:

  • Organisationsgebühren.

3.2. Geldanträge für Trainingslager

Anforderungen sind vor dem Ereignis schriftlich zu beantragen und genehmigen zu lassen. Die Anträge sind insbesondere zu stellen:

  • vor der Durchführung eines Trainingslagers;
  • vor der Bestellung eines Busses oder eines anderen Mietfahrzeuges.

Im Antrag über die Durchführung eines Trainingslagers sind folgende Angaben mitzuteilen (Formblatt):

  • Anschrift des Trainingslagers;
  • Zeitdauer (von – bis);
  • Namen der Teilnehmer (Sportler – andere Aktive – Betreuer);
  • Zielstellung des Trainingslagers;
  • Aufwand / Finanzierung;
  • Verantwortlich: Trainer / Übungsleiter bzw. Sportler bei zentralen Trainingslagern.

Mit der schriftlichen Bestätigung des Antrags ist gleichzeitig die Verfahrensweise über die finanzielle Realisierung verbindlich festzulegen.

3.3   Abrechnung von Wettkampf- und Trainingslagerkosten

Die Abrechnung auf Formblatt muss innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen nach der Veranstaltung an die Abteilungsleitung erfolgen. Gleichzeitig muss ein Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme (z.B. Urkunde) eingereicht werden.

Erstattungsfähig sind:

  • Organisationsgebühren gemäß Ausschreibung auf Nachweis (ohne Nachmelde- oder Verspätungszuschläge);
  • Fahrtkosten Entfernung vom Standort des Vereins zum Wettkampfort für Hin- und Rückfahrt (0,20 EUR/km).

Bei Zugfahrten sind die 2. Klasse bzw. Gruppentarife zu nutzen.

Übernachtungskosten bei Deutschen Meisterschaften

  • bis zu 25,00 EUR je Person und Nacht (ohne Frühstück)

Trainingslager

  • Aufwandserstattungen erfolgen grundsätzlich nach dem vorher bestätigten Durchführungsantrag

Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen, die nicht beantragt und/oder nicht genehmigt wurden sowie Nachmeldegebühren oder Verspätungszuschläge.

Werden Startverpflichtungen – außer bei attestierter eigener Krankheit – nicht wahrgenommen, müssen die entstandenen Kosten (Organisationsgebühren, Fahrt-, Übernachtungskosten) vom Verursacher getragen und gegebenenfalls an die Abteilung Laufsport zurückgezahlt werden.

Bei plötzlicher Krankheit oder Verletzung ist der verantwortliche Trainer bzw. die Abteilungsleitung vor dem Wettkampf zu informieren.

Eine Doppelabrechnung ist auszuschließen.

3.4 Vergütung der Trainer / Übungsleiter

3.4.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Vergütung der Trainer- / Übungsleitertätigkeit sind:

  • der Abschluss eines Trainer- / Übungsleitervertrages mit der Abteilung Laufsport und;
  • die tatsächliche Durchführung von Übungsstunden und;
  • deren monatlicher Nachweis auf einem Abrechnungsnachweis-Formular.

3.4.2 Abgabetermine

Die Monatsabrechnung ist jeweils bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats in der Abteilungsleitung abzugeben.

Die Abrechnung des Monats Dezember muss ausnahmsweise bereits bis zum 10. Dezember erfolgen, damit die Auszahlung noch für das laufende Jahr möglich ist.

Anträge auf Aufwandserstattung für das Kalenderjahr sind spätestens bis zum 30. November des Jahres einzureichen. Später eingehende Abrechnungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.5   Kontrolle

Jede finanzielle Tätigkeit der Abteilung ist über die Abteilungsleitung zu regeln.

Alle Belege und Nachweise bedürfen vor der Ausführung der Zahlungen der unterschriftlichen Prüfung und Freigabe der Mittel durch

  • den Verantwortlichen für Finanzen und
  • den Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter.

Die Auszahlung der Aufwandserstattung erfolgt nur an Mitglieder der Abteilung Laufsport bei korrekt erfolgter Mitgliedsbeitragszahlung.

Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung kann aus den Festlegungen der Finanzordnung nicht abgeleitet werden.

4. Beitragsordnung der Abteilung Laufsport

4.1   Fälligkeit der Beiträge

Die Aufnahmegebühr ist in der ersten Beitragszahlung zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zu Beginn einer Zahlungsperiode fällig und in der richtigen Höhe zu zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug vom Konto des Mitgliedes bzw. eines Bevollmächtigten durch die Mitgliederverwaltung des SC DHfK Leipzig e.V.

4.2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für:

  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 5,00 EUR;
  • Erwachsene 8,00EUR.

4.3 Mitgliedsbeiträge

Folgende Beiträge sind zu entrichten:

4.4 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Abteilung Laufsport kann frühestens nach sechs Monaten zum Ende des Monats (entsprechend der Satzung des SC DHfK Leipzig e.V.) gekündigt werden.

Die schriftliche Kündigung muss fristgerecht spätestens zum letzten Tag des Vormonats vor Austrittsdatum in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen ist nur für Zeiten nach Wirksamwerden der Kündigung zulässig.

Beschlossen durch die Abteilungsversammlung: 29.06.2023

Sie tritt mit Wirkung des Folgetages in Kraft